Was sind Masern?

Impfstellen

Masern sind
kein Kinderspiel!

Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit.
Sie sind hoch ansteckend und können sowohl für Säuglinge, Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Folgen haben!
Es treten grippeähnliche Symptome mit hohem Fieber und der typische Masernausschlag auf, das Immunsystem wird sogar für mehrere Jahre hindurch geschwächt. Komplikationen wie zum Beispiel Mittelohrentzündung oder Lungenentzündung sind häufig. Durch Komplikationen wie Gehirnentzündung kann Masern zu bleibenden Schäden oder zum Tod führen.

Masern können
ausgerottet werden!

Wussten Sie, dass es in einigen Regionen der Welt gelungen ist, Masern auszurotten? So zum Beispiel in Nord- und Südamerika. Da der Mensch der einzige Wirt ist, kann eine konsequent hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung die Virusübertragung stoppen. Im Falle von Masern sind Durchimpfungsraten mit 2 Dosen Impfstoff gegen Masern von 95 % notwendig. Mit entsprechend hohen Durchimpfungsraten kann das Masernvirus auch hierzulande erfolgreich ausgerottet werden.

Impfen schützt!

Seit der Einführung des für Eltern kostenfreien Impfprogramms treten Masern in Österreich viel seltener auf als noch vor einigen Jahrzehnten. Trotzdem werden pro Jahr immer noch zahlreiche Masernerkrankungen gemeldet. Gehen Sie kein Risiko ein und überprüfen Sie Ihren Impfstatus. Mit einer zeitgerechten Impfung können Sie sich, Ihre Familie und Ihr Umfeld schützen!
Der wirksame und gut verträgliche Impfstoff ist für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat kostenfrei erhältlich.
Lassen Sie sich bei Ihrer Impfentscheidung von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt oder in Ihrer Apotheke fachlich beraten!

Risiken von Masern

Impfstellen

Hoch ansteckend und
mit schwerwiegenden Folgen

Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit, die über Tröpfchen, also beim Sprechen, Husten oder Niesen, übertragen wird. 98 von 100 Personen, die mit dem Virus in Kontakt treten und nicht immun sind, stecken sich an. Am häufigsten erkranken Kinder und Kleinkinder, aber auch nicht geimpfte und bisher nicht daran erkrankte Erwachsene können sich infizieren. Es gibt keine Behandlung der Masernvirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden. Die Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Nach Masern ist das Immunsystem derart geschwächt, dass über mehrere Jahre hinweg das Risiko für den Tod durch andere Infektionskrankheiten erhöht ist!

Mögliche schwerwiegende
Komplikationen

Bei 20 von 100 Fällen von Masern treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und Lungenentzündung auf. Bei etwa einem von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung. Sehr selten kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft. Man nennt diese Spätfolge subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Besonders gefährdet sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden. Zudem verursachen die Masern durch Schwächung des Immunsystems ein mehrere Jahre anhaltendes erhöhtes Risiko, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben.

Symptome und
Krankheitsverlauf

Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) beträgt im Normalfall acht bis zwölf Tage. Die allgemeinen Symptome sind Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Masernausschlag. Die roten, grobflächigen Flecken breiten sich vom Kopf her langsam über den ganzen Körper aus, bleiben etwa vier bis sieben Tage bestehen und heilen mit Hautschuppen ab. Die Abwehrkräfte des Körpers sind währenddessen stark geschwächt, das Risiko weiterer Erkrankungen und bakterieller Infektionen steigt. Zudem verursachen die Masern eine mehrere Jahre anhaltende Schwächung des Immunsystems.

Die Impfung

Impfstellen

Die kostenlose, lebenswichtige
Schutzimpfung

Die Masernimpfung erfolgt in Form einer Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR). Es handelt sich hierbei um eine Lebendimpfung. Die darin enthaltenen abgeschwächten Viren bewirken eine Reaktion des Immunsystems, die in der Folge vor Erkrankung durch Wildviren schützt.

Frühzeitiger und kompletter
Schutz für Kinder

Derzeit werden viele Kinder in Österreich zu spät geimpft. Es werden zwei Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat (=ab dem 10. Lebensmonat) empfohlen. Die zweimalige Impfung ist eine wichtige Voraussetzung, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Daher sollten die beiden empfohlenen Impfungen unbedingt vor Ende des zweiten Lebensjahres durchgeführt werden!


In Ausbruchssituationen kann die MMR-Impfung (abweichend von der Fachinformation) bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat erfolgen. Bei Impfungen im Alter von 6-8 Monaten soll die 2. Impfung im Alter von 11-14 Monaten erfolgen und eine 3. Impfung im Alter von 15-23 Monaten.


Bei Schuleintritt bzw. mit dem vollendeten 12. Lebensjahr soll der Impfstatus gegen Masern (in Kombination mit Mumps und Röteln als Masern-Mumps-Röteln-Impfung) im Impfpass kontrolliert werden, erforderlichenfalls sollten die Impfungen nachgeholt werden.


Laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, WHO, soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und – wo notwendig – sollten fehlende Impfungen nachgeholt werden


Siehe auch:
Impfplan
Informationsbroschüren zu Masern

Die Informationsbroschüren sind in folgenden Sprachen verfügbar: Deutsch, Arabisch, Englisch, Kroatisch, Slowakisch, Türkisch

Gute Verträglichkeit
und verlässlicher Schutz

Die MMR-Impfung (MMR: Masern, Mumps und Röteln) wird sehr gut vertragen. Wie nach jeder anderen Impfung auch, kann es an der Einstichstelle der MMR-Impfung zu schmerzhaften Rötungen oder Schwellungen kommen. Unter anderem kann vorübergehend Fieber oder ein masernähnlicher Ausschlag auftreten.
Trotzdem ist die Masernimpfung unbedenklich: Seit 1998 wurden in Österreich mehr als drei Millionen Dosen MMR-Impfstoff verabreicht und die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes ist eindeutig belegt. Eine Überimpfung ist nicht möglich.

Nicht impfen bei!
Nicht geimpft werden dürfen schwangere Frauen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Personen mit Fieber über 38 Grad. Personen, bei denen allergische Reaktionen bekannt sind, sollten sich vor einer geplanten Impfung von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt beraten lassen.

Schützen Sie sich, Ihre Familie und Mitmenschen

Die MMR-Impfung wird Kindern ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Die Impfung besteht aus zwei Teilimpfungen. Die zweite Teilimpfung sollte ehestmöglich, frühestens jedoch vier Wochen nach der ersten Teilimpfung erfolgen. Fehlende MMR-Impfungen können in jedem Alter nachgeholt werden. Das Nachholen fehlender Impfungen ist bei Personen, die nicht sicher an Masern erkrankt waren, also nicht immun sind, dringend angeraten.

Die schlimmsten Komplikationen bei Masern drohen jenen Kindern, die bereits im ersten Lebensjahr bzw. während der Geburt angesteckt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass in der engeren Umgebung von Säuglingen/Kleinkindern alle Personen, sofern sie die Infektion nicht bereits durchgemacht haben, geimpft sind. Die Impfung kann jederzeit nachgeholt werden. Nach der Verabreichung von zwei Impfungen besteht ein lebenslanger Schutz. Es sind keine weiteren Impfungen gegen Masern erforderlich.

Prüfen und nachholen
in jedem Alter

Impfschutz für Jugendliche
Jugendliche, die nicht oder eventuell nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder keine Impfdokumentation (Impfpass) haben, sollten die vollständige, zweimalige Impfung schnellstmöglich nachholen.

Impfschutz für junge Frauen
Besonders wichtig ist die Impfung für Frauen im gebärfähigen Alter, nicht nur zum Schutz vor Masern, sondern auch zum Schutz vor Röteln. Vor einer geplanten Schwangerschaft sollte der Immunstatus unbedingt überprüft werden und fehlende Impfungen sollten nachgeholt werden, wobei der Mindestabstand von einem Monat zwischen Impfung und Konzeption (Empfängnis) einzuhalten ist. Die Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln ist während der Schwangerschaft nicht möglich!

Impfschutz für Erwachsene
Gerade Eltern und junge Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder im Gesundheitsdienst beschäftigt sind, sollten ihren Impfschutz überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere für Eltern und junge Erwachsene, um im Haushalt lebende Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen.

Impfschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens
Das Personal in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, welches Kontakt zu Patienten oder mit infektiösem Material hat, sollte zum eigenen Schutz und zum Schutz der betreuten Personen nachweislich und ausreichend gegen Masern geschützt sein. Bei fehlender Immunität ist die Impfung als moralische Verpflichtung zu sehen.
Siehe auch: Impfempfehlungen Gesundheitspersonal

Was sind Masern?

  • Was sind Masern?

    Masern sind eine hoch ansteckende virale Infektionskrankheit, gekennzeichnet durch Fieber, Entzündung der oberen Atemwege und einen typischen Ausschlag.

  • Häufigkeit der Erkrankung?

    Hochansteckende Virusinfektion, Gefahr von Ausbrüchen, hohe Fallzahlen in Österreich zuletzt im Jahr 2015 mit 309 gemeldeten Masernfällen.

  • Übertragungsmöglichkeiten?

    Die Ansteckung erfolgt durch eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion. Patientinnen und Patienten mit Masern sind bereits vier Tage vor dem Auftreten des typischen Ausschlags (Exanthem) ansteckend. Dadurch kann bereits ein einziger Masernfall eine größere Anzahl an Erkrankungen auslösen. Trotzdem gibt es auch in Österreich eine Reihe von Personen, die aus verschiedenen Gründen keinen oder einen unzureichenden Impfschutz aufweisen.

  • Können nur Kinder von Masern betroffen sein?

    Die Erkrankung kann bei jedem auftreten, der ungeimpft bzw. nur unzureichend geimpft wurde und die Krankheit nicht durchgemacht hat.

Risiken von Masern

  • Mögliche Folgen/Komplikationen der Erkrankung?

    Eine Reihe von ernsten Komplikationen (siehe oben), welche nachhaltige negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten und deren Familien haben können, gehen mit der Erkrankung einher. In den westlichen Industrienationen müssen zwischen 10 und 30 Prozent der Masernerkrankten aufgrund von Komplikationen im Spital versorgt werden. Das liegt daran, dass die Masernvirus-Infektion zu einer Immunschwäche führt, in deren Folge zum Beispiel bakterielle Superinfektionen auftreten können. Am häufigsten sind dies Otitis media (Mittelohrentzündung), Bronchitis (Entzündung der oberen Atemwege), Pneumonie (Lungenentzündung) und Diarrhoe (Durchfall; Gefahr der Dehydrierung vor allem bei Kleinkindern). Sehr selten tritt bei uns eine Keratitis (eine Entzündung der Hornhaut des Auges) auf. In den Entwicklungsländern jedoch ist sie vor allem im Zusammenhang mit Vitamin-A-Mangel eine der häufigsten Ursachen der Erblindung von Kindern. Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die postinfektiöse Masernenzephalitis (Entzündung des Gehirns), die bei 0,1 bis 0,2 Prozent der Masernfälle vorkommt. Dabei treten etwa vier bis sieben Tage nach Exanthembeginn Kopfschmerzen, Fieber und neurologische Symptome (Bewusstseinsstörungen bis zum Koma) auf. Für ca. 10 bis 20 Prozent der Betroffenen führt diese Erkrankung zum Tod, bei 20 bis 30 Prozent der Überlebenden kommt es zu Hörverlust oder bleibenden neurologischen Folgeschäden wie z. B. geistiger Behinderung. Eine seltene Spätfolge (1 Fall pro 5.000 bis 10.000 Infektionen) ist die subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die durchschnittlich sechs bis acht Jahre nach der eigentlichen Maserninfektion auftritt und stets tödlich verläuft. Erkranken Kinder unter 5 Jahren an Masern so ist dieses Risiko stark erhöht und liegt bei 1:1700-1:3300. SSPE beginnt mit intellektuellen und psychischen Störungen und verläuft schleichend mit zunehmenden neurologischen Störungen und Ausfällen bis hin zum Verlust der Gehirnfunktionen. Das höchste Risiko haben Kinder, die vor dem 2. Lebensjahr an Masern erkranken. In Österreich sind seit dem Jahr 1998 insgesamt mindestens 16 Fälle von SSPE diagnostiziert worden. Die Schwächung des Immunsystems nach der akuten Masernerkrankung dauert über mehrere Jahre hinweg an und dadurch ist das Risiko deutlich erhöht, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben. Abgeschwächte Krankheitsverläufe (sog. „mitigierte Masern“) kommen bei Personen vor, bei denen infolge mütterlicher oder transfundierter Antikörper (z. B. Bluttransfusion) oder infolge einer nicht vollständig ausgebildeten Impfimmunität die Virusvermehrung beeinträchtigt bzw. gestört ist. Dies führt zu einer reduzierten Masern-Virusmenge im Blut und somit zu einer abgeschwächten Erkrankung. In diesen Fällen kann das Exanthem nicht voll ausgebildet und die klinische Diagnose dadurch erschwert sein. Dennoch sind auch diese Personen ansteckend! Bei Personen, die immungeschwächt sind oder zelluläre Immundefekte haben, können Masern zwar nach außen hin schwach verlaufen (fehlendes oder untypisches Masernexanthem), jedoch können sich schwere Organkomplikationen entwickeln, die mit einer Sterblichkeit von ca. 30 Prozent einhergehen.

  • Was kann passieren, wenn ihr Kind ungeimpft bleibt?

    In Industriestaaten stirbt etwa jede tausendste bis zweitausendste an Masern erkrankte Person - meist an einer Lungen- oder Gehirnentzündung. Weltweit gesehen hingegen sind die Masern bei Kindern nach wie vor die Haupttodesursache im Zusammenhang mit Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar wären.

  • Ist es „sinnvoll“ die Krankheit durchzumachen?

    Nein. Die Krankheit verläuft praktisch immer schwer mit hohem Fieber, starkem Husten, einer Bindehautentzündung und Lichtscheu. Gelegentlich treten bei hohem Fieber auch Fieberkrämpfe auf. Es gibt keine wirksame Therapie der Masernvirusinfektion. Kommt es zu Komplikationen, können Symptome lediglich gelindert werden. Ist die Masernerkrankung selbst überstanden, so führt die Schwächung des Immunsystems über mehrere Jahre hinweg zu einem deutlich erhöhten Risiko, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben.

Die Impfung

  • Warum ist die MMR Impfung so wichtig?

    Da nur Menschen mit Masernviren infiziert werden können, und ein gut verträglicher, wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht, ist eine wirksame Prävention mittels Impfung bis hin zur weltweiten Elimination möglich.

    Masern können prinzipiell eliminiert werden,
       1. weil eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung für die Weiterverbreitung der Erkrankung als notwendig erachtet wird;
       2. weil verlässliche Labormethoden zur Diagnose existieren;
       3. weil die vorhandenen Impfstoffe effektiv und sicher sind;
       4. weil es bereits Regionen gibt, in denen die Elimination schon erreicht wurde (Nord-, Mittel-, Südamerika sind seit 2002 frei von Masern!).

    Alle europäischen Länder haben sich dazu verpflichtet die Masern zu eliminieren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vertritt die Auffassung, dass eine Eliminierung von Masern in Europa möglich ist.

    Pocken konnten so schon erfolgreich im Jahr 1980 ausgerottet werden.

  • Wer soll sich impfen lassen?

    Kleinkinder sollten ab dem 11. Lebensmonat die 1. Teilimpfung erhalten, die 2.Teilimpfung ehestmöglich, jedoch frühestens 4 Wochen nach der 1. Teilimpfung. Bei fehlender Immunität gegen Masern oder fehlender Impfdokumentation kann die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Es werden 2 Dosen MMR-Impfstoff im Mindestabstand von 4 Wochen empfohlen.

  • Warum muss man sich zweimal impfen lassen?

    Die erste Impfung führt bei 95% der Geimpften zu einem vollständigen Schutz. Die 2. Teilimpfung dient dazu, die verbleibenden 5% der Geimpften zu schützen. Nach der 2. Teilimpfung werden auch 95% der während der ersten Impfung nicht geschützten Personen effektiv geschützt (Serokonversion).

  • Wie kann man sich schützen?

    Die einzige Möglichkeit, sich vor Masern zu schützen, ist die Impfung. Zur Vorbeugung steht ein sicherer, gut verträglicher und sehr effektiver Lebendimpfstoff (3-fach-Kombinationsimpfstoff mit Komponenten gegen Mumps-Masern-Röteln) zur Verfügung. In Österreich sind Impfungen gegen Masern im kostenfreien Impfkonzept ohne Altersgrenze enthalten. Es ist jederzeit – auch im Erwachsenenalter – möglich, diese Impfung nachzuholen.

  • Für wen ist die Impfung besonders empfohlen?

    Die MMR-Impfung ist für alle Personen ab dem 11. Lebensmonat empfohlen. Außerdem altersunabhängig für alle Personen die noch nicht mit zwei Dosen geimpft sind und die nicht an Masern erkrankt waren. Besonders wichtig ist die Impfung bei Frauen im gebärfähigen Alter. Vor einer geplanten Schwangerschaft soll der Immunstatus überprüft werden („get prepared for pregnancy“!). Siehe auch Impfplan, Kapitel „Impfungen bei Kinderwunsch“ Um nicht geimpfte Säuglinge und Kleinkinder (Impfung ab dem 11. Lebensmonat empfohlen) indirekt zu schützen, ist es sehr wichtig, dass alle engen Kontaktpersonen geimpft sind (oder immun nach Durchmachen der Erkrankung sind). Für das Personal im Gesundheitswesen wird dringend empfohlen, die Immunität durch serologische Untersuchung (oder Vorlage eines Impfpasses mit je zweimaliger Impfung gegen diese Erkrankungen) nachweisen zu können. Bei fehlender Immunität ist die Impfung als moralische Verpflichtung zu sehen. Siehe auch „Impfempfehlungen für das Gesundheitspersonal in Österreich“

  • Wann soll man sich impfen lassen?

    Es wird die Gabe von 2 Dosen MMR-Impfstoff ab dem 9. Lebensmonat empfohlen. Die 2. Teilimpfung sollte ehestmöglich, frühestens jedoch 4 Wochen nach der 1. Teilimpfung erfolgen. Fehlende MMR Impfungen können in jedem Lebensalter nachgeholt werden.

  • Wann darf man sich nicht impfen lassen?

    Nicht geimpft werden dürfen:
       - Personen mit Immunschwäche
       - Personen mit Fieber (> 38°C)
       - Personen, die allergische Reaktionen auf Impfstoffbestandteile haben
       - Personen, die Nebenwirkungen bei einer vorangegangener MMR- Impfung entwickelt haben
       - Schwangere (Mindestabstand von einem Monat zwischen Impfung und Konzeption(Empfängnis)

    Siehe auch Impfplan, Kapitel „Impfungen bei Kinderwunsch“ Die Frage, ob eine Person geimpft werden kann, muss letztendlich die impfende Ärztin / der impfende Arzt mit dem Impfling abklären.

  • Wo kann man sich impfen lassen?

    Bei den Impfstellen der jeweiligen Bundesländer

  • Welche Nebenwirkungen können auftreten?

    Wie auch nach jeder anderen Impfung, können nach der Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln in den Tagen nach der Impfung Nebenwirkungen auftreten, wobei die Impfung in der Regel gut verträglich ist.

    Lokalreaktionen, wie Rötung und Schwellung an der Einstichstelle, kommen relativ häufig vor und treten bereits kurze Zeit nach der Impfung auf.

    In etwa 15% der Fälle kann Fieber und in 5% der Geimpften ein leichter Ausschlag auftreten. Diese Nebenwirkungen treten typischerweise erst zwischen dem 7. und 12. Tag nach der Impfung auf. Falls das Fieber 38.5° C übersteigt, sollte ein fiebersenkendes Medikament gegeben werden, um Fieberkrämpfen vorzubeugen. Im Zweifelsfall sollte die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt aufgesucht werden.

    Seltene Nebenwirkungen sind zum Beispiel Thrombozytopenie und Gelenksschmerzen (vorwiegend bei erwachsenen Frauen).

  • Wo kann ich Nebenwirkungen melden?

    Der Begriff "Pharmakovigilanz" umfasst die Überwachung von Arzneimitteln (zB. Impfungen) nach ihrer Zulassung. Sie ist ein Instrument zur kontinuierlichen Überwachung von Nutzen und Risiko von Arzneimitteln.

    Die Meldepflicht für unerwünschte Wirkungen in vermutetem Zusammenhang mit der Anwendung von Impfstoffen folgt, wie bei allen anderen Arzneimitteln, den Vorgaben von §75 des Arzneimittelgesetzes. Angehörige der Gesundheitsberufe, aber auch Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige können Meldungen über unerwünschte Wirkungen schriftlich oder auf elektronischem Wege an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen übermitteln.

    Nähere Informationen hierzu unter den folgenden Links:
    Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
    § 75 Arzneimittelgesetz

  • Sind viele Impfungen auf einmal schädlich für den Säugling?

    Nein. Das Immunsystem ist zum Zeitpunkt der Impfung voll ausgebildet, deshalb stellt Impfen keine Belastung dar.

  • Kann die MMR Impfung Allergien auslösen?

    Nein. Es gibt keine wissenschaftlichen Hinweise, dass die Impfung Allergien auslöst. Im Gegenteil – Untersuchungen haben gezeigt, dass Kinder mit Neigung zu Allergien davon profitieren, geimpft zu sein, weil sie eine stärkere Neigung zu bestimmten Infektionen haben. Siehe auch „Reaktionen und Nebenwirkungen nach Impfungen“

  • Sind Impfungen überhaupt wirksam?

    Impfungen lösen die Bildung von Antikörpern und eine zelluläre Immunität aus, die vor der Erkrankung schützen. Die erste Dosis der MMR-Impfung führt zu einem Schutz von 95%. Nach der zweiten Dosis erhöht sich diese Schutzrate auf über 99%.

  • Ich weiß nicht, ob ich geimpft bin - was soll ich tun?

    Im Zweifelsfall sollte man die Impfung mit zwei Dosen nachholen. Wird man im Zweifelsfall geimpft, obwohl man die Krankheit durchgemacht hat oder schon geimpft wurde, so hat man KEIN erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

  • Kann man überimpfen?

    Nein. Es kann auch natürlicherweise zu einem Kontakt mit dem Virus kommen, dadurch wird lediglich der Impfschutz aufgefrischt (Boosterung). Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist auch ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen kein Problem, denn in diesem Fall werden die Impfviren an ihrer Vermehrung gehindert, eine Überimpfung ist nicht möglich.

  • Kann ich meinen Antikörperspiegel testen lassen?

    Ja. Es ist möglich, den Antikörperspiegel mittels einer Blutabnahme in den entsprechenden Laboratorien testen zu lassen.

  • Geht es bei Impfungen nicht nur um Profitgier
    der Ärztinnen / Ärzte bzw. Pharmafirmen?

    Es ist moralisch und ethisch nicht verantwortbar, schwere Komplikationen oder sogar den Tod zu verantworten, wenn es eine effektive Impfung gibt.

  • Wie wichtig ist Impfen heute?

    Es ist Ziel der WHO, Masern und Röteln in der europäischen Region zu eliminieren. Auch Österreich hat sich dazu verpflichtet, dieses Ziel zu verfolgen.

    In Österreich gab es im Jahr 2015 309 gemeldete Fälle von Masern, das ist die höchste Fallzahl seit dem Jahr 2008 mit 443 Fällen. Die hohen Fallzahlen zeigen, dass in der Bevölkerung nach wie vor Impflücken bestehen. Das Ziel der Masern-Elimination kann nur durch eine 95%-ige Durchimpfungsrate mit 2 Dosen erreicht werden. Daher ist es höchste Priorität, eine solche Durchimpfungsrate auch in Österreich ehestmöglich zu erreichen.

  • Was steht im Impfpass?

    Eine schriftliche Dokumentation darüber, wann, mit welchem Impfstoff, wo und von wem geimpft wurde und das sogenannte „Chargenpickerl“ des Impfstoffs.

  • Was ist, wenn ich meinen Impfpass nicht finde?

    Eine Impfung kann man nur dann als gegeben ansehen, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt. Im Impfplan ist ein Kapitel dem Thema Impfabständen und Nachholimpfungen gewidmet. Siehe auch Impfplan, Kapitel Nachholimpfungen.

  • Wie funktioniert die Impfung?

    Es handelt sich um eine Lebendimpfung mit abgeschwächten Viren, die eine „kontrollierte Infektion“ auslöst. Dadurch wird dem Körper die Möglichkeit gegeben, Antikörper zu bilden und auf eine nachfolgende Infektion mit dem Wildvirus mit einer gezielten Abwehr zu reagieren, welche einen lebenslangen Schutz hinterlässt.

  • Welche Art von Impfstoffen gibt es?

    In Österreich gibt es derzeit nur Dreifachimpfstoffe mit Komponenten gegen Masern, Mumps und Röteln. Es handelt sich hierbei um Lebendimpfungen mit abgeschwächten Viren.

  • Ist die MMR-Impfung gefährlich?

    Nein. Die Impfung wird sehr gut vertragen. Schwere Komplikationen nach einer MMR Impfung sind extrem selten. Siehe auch „Reaktionen und Nebenwirkungen nach Impfungen“

  • Was kostet die Impfung?

    In Österreich ist die Masernimpfung seit mehr als 20 Jahren Bestandteil des nationalen Impfprogramms. Es gibt keine Altersbeschränkung für die Gratisimpfung an öffentlichen Impfstellen. Siehe auch: Impfstellen Bundesländer

  • Kann ich nach der Impfung andere anstecken?

    Nein. Obwohl es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, kann das Impfvirus nicht auf andere Personen übertragen werden.

  • Ist seit Einführung der Impfung in Österreich ein bleibender Schaden
    durch Impfnebenwirkungen festgestellt worden?

    Nein. Für Schäden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes ist dann Entschädigung zu leisten, wenn diese durch eine Impfung nachweislich verursacht wurden. Seit Einführung der Gratis Masern-Impfung im Jahre 1998 ist in Österreich kein Masern-Impfschaden anerkannt worden.

  • Weitere wichtige Impfungen im Rahmen des kostenlosen
    Kinderimpfprogramms

    Im aktuellen Impfplan finden Sie die jährlich aktualisierten Empfehlungen zu weiteren wichtigem Impfungen.
    Siehe auch:
    Impfplan